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Datenschutz will gelernt sein

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Datenschutz will gelernt sein
Datenschutz will gelernt sein
Dr. Sascha Koller stellt die Online-Schulung vor. © Bistum Limburg

Kirchlicher Datenschutz

Speziell für die römisch-katholische Kirche wurde das kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) beschlossen, das am 24. Mai 2018 in Kraft getreten ist, also einen Tag vor Anwendungspflicht der EU-Datenschutzgrundverordnung. Es gilt für alle katholischen Einrichtungen in Deutschland, basiert auf der EU-DSGVO, enthält aber einige Regelungen, die speziell kirchliche Belange betreffen. Neu ist beispielsweise die Datenschutzaufsichtsbehörde für die katholische Kirche.

Michael Hilpüsch
Datenschutzbeauftragter der Kirchengemeinden

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