Bodenschätze Stadt – Land – Tiefsee
Vortrag, Gespräch
Mo 18. Mai 2026
19:00–21:00 Uhr
Wem gehört der Boden – und
ist er ein Gut wie andere Güter?
Art.14,2 GG verpflichtet
Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit.
Art. 15 GG sieht
die Überführung in Gemeineigentum
vor. Boden ist nicht
vermehrbar, er kann übernutzt
oder auch aufgebaut werden,
d.h. die Fruchtbarkeit kann
gesteigert
werden und bindet
dabei klimaschädliche Emissionen.
Bodenpreise sind stark
von der Finanzialisierung
betroffen,
d.h. sie sind als
Renditeobjekt
auf ständigen
Gewinn der Investoren ausgerichtet.
GH
· Prof. Dr. Isabel Feichtner ,
Professur für Öffentliches Recht
und Wirtschaftsvölkerrecht
9 € / 7 €