25.01.2016

Mord verjährt nicht

Thementag zu NS-Verbrechen vor Gerichten der Bundesrepublik

FRANKFURT.- Mord verjährt nicht. Trotzdem ist die Bilanz der NS-Verbrechen vor Gerichten der Bundesrepublik bis heute unbefriedigend. Von den Schwierigkeiten und Widrigkeiten bei der strafrechtlichen Verfolgung von Nazi-Verbrechen handelt ein Thementag am Samstag, 6. Februar, 10 bis 18 Uhr, im Haus am Dom, Domplatz 3. Staatsanwälte, Zeithistoriker, Juristen und Theologen beleuchten Fragen von Gerechtigkeit, Schuld und Sühne im Aufarbeitungsprozess der NS-Verbrechen. 

Zwar gibt es eine veränderte Rechtspraxis in der Strafverfolgung von NS-Verbrechen, die etwa dazu führte, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. im vergangenen Sommer Anklage gegen einen ehemaligen Wachmann des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau erheben konnte. Doch bleibt die Bilanz der strafrechtlichen Verfolgung von NS-Verbrechen zwiespältig und im Hinblick auf das Ziel der Gerechtigkeit für die Opfern mehr als unbefriedigend. Der Thementag betrachtet die bundesweite Rechtsprechung seit den 50er Jahren bis hin zu den jüngsten Verfahren in juristischer, gesellschaftspolitischer und theologischer Hinsicht.  

Eintritt 19 ?, erm. 10 ?

 

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