FRANKFURT, 01.04.2022

Im Haus am Dom gilt weiter Maskenpflicht

Das Haus am Dom macht ab dem 2. April 2022 von seinem Hausrecht Gebrauch. Im gesamten Haus besteht nach wie vor die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Ab dem 2. April gibt es neue Corona-Regeln in Hessen. Unter anderem fällt größtenteils die Maskenpflicht.  Viele Kulturbetriebe, Läden und andere öffentliche Orte müssen nun entscheiden, wie sie mit der neuen Situation umgehen. So auch wir. Bitte beachtet deshalb unsere ab morgen geltende Regel: Das Haus am Dom macht ab dem 2. April 2022 von seinem Hausrecht Gebrauch. Im gesamten Haus besteht nach wie vor die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Diese Maßnahme dient dem Schutz unserer Gäste und dem unserer Mitarbeiter.

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